EuGH-Entscheidung zur Arzneimittel-Preisbindung
Information für Apothekenkunden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht für ausländische Versandapotheken gilt.
Diese Entscheidung betrifft ausschließlich den grenzüberschreitenden Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Die Entscheidung des EuGH betrifft nicht die Preisbindung in Deutschland. Die deutschen Apotheken haben unverändert die Preisbindung zu beachten und dürfen keine Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Bei Verstößen drohen den Apotheken Untersagungsverfügungen durch die für die Apothekenaufsicht zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der Apothekerkammer Hamburg.
Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.